Liebe Schüler*innen, Kolleg*innen und Eltern! Ab heute gilt das Unterrichtsverbot an niedersächsischen Schulen. Uns erreichen viele Fragen, die ich als FAQs auf der Homepage beantworten werde. Die FAQs werden wenn nötig täglich aktualisiert.

Letztes Update am 01.04.20, 13.00 Uhr

>Frage: In der Zeitung stand, dass die Schulen vielleicht nach den Osterferien geschlossen bleiben und darum jetzt schon Zensuren festgelegt werden. Stimmt das?


>Antwort: Es gilt weiter, was ich im "Ferienbrief" geschrieben habe. Das Kultusministerium wird in der Woche nach Ostern entscheiden, ob bzw. wann die Schulen wieder geöffnet werden können. Vorher weiß das niemand. Bis zu dem Zeitpunkt bereiten das Kultusministerium, die Landesschulbehörde und das Humboldt-Gymnasium beide Szenarien vor.
Wenn die Schulen geöffnet werden, was wir natürlich hoffen, gilt es, die Schüler*innen langsam wieder in den geregelten Schulalltag zu begleiten, über Nachschreibarbeiten zu befinden und Lernpläne zum Aufholen des versäumtes Stoffes zu entwerfen.
Wenn die Schulen aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben müssen, wird die Online-Beschulung als freiwilliges Bildungsangebot fortgesetzt werden. Da die von den Schüler*innen zuhause erbrachten Leitungen nicht benotet werden dürfen, sollen die Lehrer*innen vorsichtshalber den Leistungsstand, der bis zum 13.03.20 (Tag der Schulschließung) vorlag, dokumentieren. Das ist eine reine Vorsichtsmaßnahme, bei einer Öffnung der Schulen noch vor den Sommerferien können sich diese Noten natürlich wieder ändern.
Sowie wir weitere Informationen haben, veröffentlichen wir diese auf der Homepage und in digitalen Elternbriefen.

 

>Frage: Ist die Schule geöffnet?

>Antwort: Die Schule ist geschlossen, das Sekretariat ist aber von 8.00-14.00 Uhr besetzt. Bitte vereinbaren Sie/vereinbart im Bedarfsfall telefonisch oder per mail einen Termin: 05281/949650. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

> Frage: Können meine Kinder in der Schule betreut werden?

> Antwort: Für die Kinder der Jahrgänge 5-8, für die keine anderweitige Betreuung möglich ist, bietet die Schule eine Notgruppe an. Diese darf aber nur in Anspruch genommen werden, wenn wenigstens ein Elternteil in Bereichen arbeitet, die der Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung dienen oder dem Gesundheitssystem zuzurechnen sind. Sollten Sie eine Betreuung benötigen, wenden Sie sich an das Sekretariat (05281/949650). >

 

> Frage: Es soll doch kein Ersatzunterricht stattfinden, muss ich dann die gestellten Aufgaben erledigen?

> Antwort: Das Land hat keine verpflichtende häusliche Arbeit angeordnet, weil die Schulen organisatorisch und im Hinblick auf die Digitalisierung sehr unterschiedlich aufgestellt sind. Der Kultusminister stellt in seinem Brief an die Schulleitungen vom 16.03.20 jedoch klar: " Wir haben uns dafür entschieden, (...) dass die Schülerinnen und Schüler nicht mit Arbeitsmaterial versorgt werden MÜSSEN. Selbstverständlich KÖNNEN Sie das tun, eine Bewertung findet gleichwohl nicht statt." Wir haben uns am HG frühzeitig auf einen möglichen Schulausfall eingestellt und verfügen über entsprechende Rahmenbedingungen. Alle Schüler*innen sollen also täglich das IServ-Postfach prüfen und die Aufgaben bearbeiten. >

 

> Frage: Wäre es nicht besser, einfach Ferien zu machen?

> Antwort: Nein, wir sind überzeugt davon, dass wir mit den gestellten Aufgaben dazu beitragen, Orientierung, Struktur und Stabilität zu bieten. Wir entlasten damit die Familien bei der Gestaltung der Betreuung. Und wir tragen mit mit den Aufgaben zum Üben und Wiederholen dazu bei, dass die Lernprozesse nach den Ferien reibungslos fortgesetzt werden können. >

 

> Frage: An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit den Aufgaben nicht zurecht komme?

> Antwort: Die Lehrer*innen sind über IServ erreichbar und stehen als Lernbegleiter*innen zur Verfügung.

 

> Frage: Gibt es veränderte Regeln für die Seminararbeiten?

> Antwort: Die Seminararbeiten müssen zu den angegebenen Terminen eingereicht werden. Sollten aufgrund der Einschränkungen im Bibliotheksbetrieb nicht alle Printquellen hinzugezogen werden können, so muss dies schriftlich vermerkt werden und wird Berücksichtigung in der Bewertung finden. Die Arbeiten müssen wegen der besonderen Rahmenbedingungen (Schließung der Stadtbibliothek) NICHT gebunden werden, sondern können auch in Schnellheftern abgeheftet eingereicht werden. Die Abgabe am 24.03.20 kann postalisch erfolgen (Poststempel!) oder von 10.00-12.00 Uhr in der Pausenhalle.

 

> Frage: Gelten für die Q1 andere Regeln zum Unterrichtsenfall als für die unteren Jahrgänge? Gelten wir als "Abiturientinnen und Abiturienten"?

> Antwort: Nein, das bezieht sich auf die Schulen, die schon länger G9 haben und deren 13. Jahrgang in diesem Schuljahr 2019/20 ins Abitur geht.

 

>Frage: Was passiert mit den Klassenarbeiten, die für die nächsten beiden Wochen angesetzt sind?

<Antwort: Diese werden nach Schulbeginn ggf. neu terminiert.

 

Diese Zeit mit eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten und ohne schulischen Rhythmus erweist sich für viele Jugendliche als Herausforderung. Liebe Schüler*innen, wenn es Euch nicht gut geht und Ihr Ansprechpartner*innen braucht, könnt Ihr Euch auch jetzt an unser Beratungsteam wenden.  
Beratungslehrerinnen
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Schulseelsorgerin Frau Huesmann: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Ich wünsche allen eine gute Zeit - wir sind für Euch/für Sie da! Herzliche Grüße, Dr. Barbara Conring, Schulleiterin

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