Liebe Eltern,
seit dieser Woche gilt in Niedersachsen die Testpflicht in Schulen. Ich danke Ihnen sehr, dass Sie alle so zuverlässig die Informationen aufnehmen und Ihre Kinder bei den Testverfahren unterstützen!
Wir haben am Montag die ersten Testkits ausgeteilt. Ab jetzt bekommen alle SchülerInnen jeweils mittwochs die beiden Tests für die kommenden 5 Präsenzunterrichtstage ausgehändigt. Ausnahmsweise gilt in dieser Woche noch ein Ausgabetermin am Donnerstag für die Gruppe rot und die Abiturient*innen. Sollte ein/e Schüler*in fehlen, kann auch ein/e Freund*in Tests mitnehmen.
An jedem Dienstag und Donnerstag, an dem Ihr Kind zur Schule geht, muss es sich morgens zuhause testen . Sie bescheinigen uns auf dem Rückmeldeformular das negative Testergebnis. Ich habe das Formular angehängt. Die Familien, bei denen morgens aus dienstlichen Gründen kein Elternteil anwesend sein sollte, haben mit mir oder den Klassenleitungen ein alternatives Vorgehen abgesprochen.
Für die Abiturient*innen gilt: Am jedem der 5 Prüfungstage wird morgens ein Test durchgeführt.
Es hat sich heute gezeigt, dass einige Testkits unvollständig oder nicht funktionsfähig sind. Sollte dies bei Ihrem Kind der Fall sein, geht das Kind morgens ins Sekretariat, lässt sich ein neues Kit aushändigen und testet sich in der Teststation in der Bibliothek. Das negative Ergebnis wird dann vom Sekretariat bescheinigt.
Es ist ganz wichtig, dass Sie uns, wenn Sie es noch nicht getan haben, die Einwilligungserklärung für die Durchführung von Tests in der Schule abgeben. Das Formular hängt diesem Brief an. Ohne die Einwilligungserklärung dürfen wir Ihr Kind keinen "Nachtest" in unserem Haus machen lassen und das Kind kann nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Außerdem kann es erforderlich sein, dass morgens außerplanmäßig eine ganze Klasse getestet wird, wenn wir z.B. nachmittags von einem/r positiv getesteten Schüler*in erfahren. Auch dafür benötigen wir die angehängte Einwilligungserklärung.
Seit dieser Woche gilt auch, dass ein Betreten des Schulgebäudes nur noch unter Vorlage eine aktuellen Negativtests möglich ist. Das heißt, dass Sie als Eltern Ihre Anliegen bitte wenn irgend möglich telefonisch oder per Mail mit uns besprechen. Sollten Sie einen Präsenztermin wünschen, benötigen Sie dafür einen PCR oder Schnelltest, dessen Aktualität schriftlich durch Apotheke, Arztpraxis, Testzentrum o.ä. schriftlich bescheinigt wird.
Wir sind sehr froh darüber, dass das Land die Tests nun zur Verfügung stellt. Es ist ein Schritt hin zu mehr Sicherheit und Normalität. Außerdem unterstützen wir als Schule auch die Entscheidung des Landes, die Tests im Regelfall im familiären Umfeld durchzuführen. Für viele Kinder ist es angenehmer, dabei nicht in einer Schüler*innengruppe zu sein. Außerdem können Sie als Eltern den Umgang mit einem möglichen positiven Testergebnis besser begleiten, als wir das im laufenden Schulbetrieb können. Bewahren Sie Ruhe, ein positiver Schnelltest ist nur ein möglicher Hinweis auf eine Infektion. Nehmen Sie Kontakt zum/r Hausarzt/ärztin auf und vereinbaren Sie einen Termin für einen PCR-Test. Und informieren Sie uns als Schule bitte umgehend.
Sollten Sie von der Freistellung von der Präsenzpflicht Gebrauch machen wollen, finden Sie das zugehörige Formular auch im Anhang. Ich bitte Sie jedoch, genau abzuwägen, ob Sie nicht doch mit den Test- und Maskenregeln leben können. Sie ermöglichen Ihren Kindern damit wenigsten zeitweise normales Schulleben, Unterricht in Präsenz, direkten Kontakt mit Mitschüler*innen und Lehrer*innen. Vieles kann man nur in der Begegnung mit Menschen lernen und erleben. Das haben wir in der Zeit des Szenario C gesehen. Wenn Sie dazu Fragen haben oder unsicher sind, suchen Sie gerne das Gespräch mit den Klassenleitungsteams oder mit mir.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung!
Dr. Barbara Conring, 13.04.21
Formular für die Befreiung vom Präsenzunterricht
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für das Testen