Bewertungsmaßstäbe:
In der Sek.I sowie im Ergänzungsfach beträgt das Verhältnis zwischen der mündlichen und schriftlichen Leistung 60:40 (bei Kursen auf grundlegendem und erhöhtem Niveau 50:50). Zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen zählen z.B.:
- Beiträge zum Unterrichtsgespräch
- Mündliche Überprüfungen
- Unterrichtsdokumentationen (z.B. Protokoll, Lernbegleitheft, Lerntagebuch, Portfolio)
- Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen
- Präsentationen, auch mediengestützt (z.B. durch Einsatz von Multi-Media, Plakaten, Modellen)
- Ergebnisse von Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeiten und deren Darstellung
- Langzeitaufgaben und Lernwerkstattprojekte
- Freie Leistungsvergleiche (z.B. Schülerwettbewerbe)
Von Klasse 8-10 wird pro Halbjahr jeweils eine Arbeit geschrieben, die sich auf alle drei Kompetenz- sowie Anforderungsbereiche (der AFB III „Reflexion und Problemlösung“ tritt dabei mit zunehmendem Alter in den Vordergrund der Bewertung) bezieht und die Kriterien „Aktualität“, „Kontroversität“ und „Lebensweltbezug der Schüler“ berücksichtigt.