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Bewertungsmaßstäbe:

In der Sek.I sowie im Ergänzungsfach beträgt das Verhältnis zwischen der mündlichen und schriftlichen Leistung 60:40 (bei Kursen auf grundlegendem und erhöhtem Niveau 50:50). Zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen zählen z.B.:

  • Beiträge zum Unterrichtsgespräch
  • Mündliche Überprüfungen
  • Unterrichtsdokumentationen (z.B. Protokoll, Lernbegleitheft, Lerntagebuch, Portfolio)
  • Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen
  • Präsentationen, auch mediengestützt (z.B. durch Einsatz von Multi-Media, Plakaten, Modellen)
  • Ergebnisse von Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeiten und deren Darstellung
  • Langzeitaufgaben und Lernwerkstattprojekte
  • Freie Leistungsvergleiche (z.B. Schülerwettbewerbe)

Von Klasse 8-10 wird pro Halbjahr jeweils eine Arbeit geschrieben, die sich auf alle drei Kompetenz- sowie Anforderungsbereiche (der AFB III „Reflexion und Problemlösung“ tritt dabei mit zunehmendem Alter in den Vordergrund der Bewertung) bezieht und die Kriterien „Aktualität“, „Kontroversität“ und „Lebensweltbezug der Schüler“ berücksichtigt.

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