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Bewertungsmaßstäbe Sekundarstufe II:

Für die Leistungsbewertung in der Kursstufe sind die Mitarbeit im Unterricht und die Ergebnisse von Klausuren heranzuziehen. Bei einer Klausur pro Kurshalbjahr beträgt der Anteil der schriftlichen Leistung 40 Prozent und der Anteil der mündlichen Leistung 60 Prozent. Bei zwei Klausuren pro Kurshalbjahr betragen die Anteile jeweils 50 Prozent.

Bei der schriftlichen Leistungsfeststellung sollen die Schüler und Schülerinnen schrittweise an das in den EPA formulierte Niveau der Abiturklausuren herangeführt werden. Die Klausuren sind materialgebunden und sind so konzipiert, dass die im Unterricht vermittelten Kompetenzen überprüft und die drei Anforderungsbereiche mit den entsprechenden Operatoren angemessen berücksichtigt werden.

Bei der schriftlichen Leistungsfeststellung unter Abiturbedingungen werden den Lernenden zwei Klausurvorschläge zur Auswahl gestellt. Diese geht mit einem Anteil von 50 Prozent in die Gesamtnote ein.

Zur mündlichen Leistungsfeststellung können folgende Aspekte herangezogen werden:

  • Mitarbeit im Unterricht
  • Erheben relevanter Daten (z.B. Informationen sichten, gliedern und bewerten)
  • Ergebnisse von Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit und deren Darstellung
  • Unterrichtsdokumentationen (z.B. Protokoll, Mappen-und Heftführung, Portfolio)
  • Präsentationen, auch mediengestützt (Referat, PowerPoint-Präsentationen, Plakat, Modell, Ausstellung)
  • verantwortungsbewusste Zusammenarbeit im Team (z.B. Planen, strukturieren, reflektieren, präsentieren)
  • Umgang mit Medien und anderen fachspezifischen Hilfsmitteln
  • Anwenden und Ausführen von fachspezifische Methoden und Arbeitsweisen (z.B. Mikroskopieren, Versuchsdurchführung, Untersuchungen)
  • Ergebnisse mündlicher Überprüfungen und kurzer schriftlicher Lernkontrollen (Tests)
  • häusliche Vor- und Nachbereitung
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